Preise im Gastgewerbe: Warum ein QR-Code allein nicht genügt
Seit einigen Jahren haben digitale Speisekarten in Restaurants und Cafés Einzug gehalten. Ein kleines Quadrat zum Scannen ersetzt mitunter die Karte auf dem Tisch. Angebote lassen sich damit bequem und schnell ändern. Doch eine Frage kehrt häufig wieder: Darf ein Betrieb seine Gäste zwingen, das Telefon zu nutzen, um die Preise zu erfahren?
Die am 17. Juli 2026 vom FÖD Wirtschaft veröffentlichten Leitlinien geben eine klare Antwort. Sie schaffen kein neues Gesetz, sondern erläutern konkret, wie die bestehenden Regeln im Gastgewerbe anzuwenden sind. Ein QR-Code darf die Informationen ergänzen, aber nicht der einzige Zugang dazu sein.

Die Preise sind frei, ihre Darstellung ist es nicht
Ein Café, Restaurant oder Hotel darf seine Preise weiterhin frei festlegen. Die Behörden schreiben weder einen Mindest- noch einen Höchstpreis für ein Gericht oder Getränk vor. Der Verbraucher muss den Preis jedoch vor der Bestellung kennen können.
Die Information muss schriftlich, lesbar, sichtbar und eindeutig sein. Der ausgewiesene Betrag muss dem insgesamt zu zahlenden Preis entsprechen, einschließlich Mehrwertsteuer, Steuern und etwaiger obligatorischer Kosten. Ein unvermeidbarer Zuschlag darf deshalb nicht erst beim Bezahlen auftauchen.
Was schon vor dem Eintreten sichtbar sein muss
Bei Betrieben mit Verzehr vor Ort müssen die Preise vor dem Betreten des Gastraums einsehbar sein. Der Aushang kann an der Fassade, hinter einer Scheibe oder in einem Durchgang angebracht sein, den alle Gäste passieren müssen. Entscheidend ist nicht das gewählte Medium, sondern die tatsächliche Möglichkeit, sich vor dem Hinsetzen zu informieren.
Für Mahlzeiten und Gerichte müssen Angebot und Preise dargestellt werden. Bei Getränken darf sich der Außenaushang auf die repräsentativsten Angebote jeder Kategorie beschränken. Innen muss der Gast die vollständige Liste der tatsächlich angebotenen Mahlzeiten, Gerichte und Getränke einsehen können.
Warum ein QR-Code allein nicht genügt
Der FÖD Wirtschaft erinnert daran, dass das Unternehmen die Information aktiv bereitstellen muss. Es darf vom Gast keinen besonderen Aufwand verlangen, etwa das Telefon hervorzuholen, eine Internetverbindung zu haben, einen Code zu scannen und anschließend eine Seite zu durchsuchen, um die Preise zu erfahren.
Eine digitale Karte bleibt selbstverständlich möglich, muss aber ein direkt einsehbares Medium ergänzen: eine gedruckte Karte, eine Tafel, einen Aufsteller oder einen vom Betrieb bereitgestellten Bildschirm. Diese Regel schützt insbesondere Menschen ohne Smartphone und diejenigen, die Schwierigkeiten mit digitalen Werkzeugen haben.
Und wenn der Gast auf der Terrasse sitzt?
Die Terrasse gehört zum Betrieb, auch wenn sie nur vorübergehend besteht oder auf der anderen Seite einer Straße oder eines Platzes liegt. Ist der vorgeschriebene Aushang am Haupteingang gut sichtbar, muss er nicht an jedem Terrassenzugang wiederholt werden.
Ein Gast im Freien muss jedoch genau wie ein Gast im Innenraum die vollständige Preisliste einsehen können. Eine bloße Werbeankündigung auf der Terrasse ersetzt deshalb keine vollständige Karte.
Die Angabe „Tagespreis“ reicht nicht
Manche frischen Produkte, deren Einkaufskosten mit den Lieferungen schwanken, werden gelegentlich zum Tagespreis angeboten. Diese Formulierung befreit den Gastronomen nicht davon, einen genauen Betrag anzugeben. Der Verbraucher muss den konkret zu diesem Zeitpunkt geltenden Preis kennen können, ohne beim Service nachfragen zu müssen.
Für den Betreiber bedeutet das, die Preisangaben bei jeder Änderung zu aktualisieren. Für den Gast heißt es, dass ein Gericht nicht allein mit „Tagespreis“ angeboten werden sollte, ohne dass vor der Bestellung eine konkrete Zahl zugänglich ist.
Eine hilfreiche Klarstellung für alle
Für Selbstständige ist es am einfachsten, regelmäßig vier Punkte zu prüfen: den Aushang vor dem Eingang, die vollständige Karte in jedem Verzehrbereich, ein anderes Medium neben dem QR-Code und die sofortige Aktualisierung wechselnder Preise.
Für Verbraucher sichern diese Regeln die Möglichkeit, informiert zu entscheiden. Eine klare Karte vermeidet Missverständnisse, erleichtert Vergleiche und stärkt das Vertrauen. Was wie eine Verwaltungspflicht wirken mag, wird so zu einer echten Geste der Gastfreundschaft.
Das Wichtigste
Die Leitlinien des FÖD Wirtschaft stellen die unternehmerische Freiheit der Gastronomen nicht auf den Kopf. Sie erinnern aber daran, dass digitale Informationen niemals einen Teil der Gäste ausschließen dürfen. Im Gastgewerbe beginnt Transparenz schon vor dem Öffnen der Tür.
Diese Leitlinien werden weiterentwickelt und erläutern die Verwaltungsposition zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung. Fachleute mit einer besonderen Fragestellung sollten deshalb die jeweils neueste Fassung des FÖD Wirtschaft heranziehen.





